Startseite › Leistungen › Energieausweis
Rechtssicher, transparent und mit konkreten Empfehlungen – für Verkauf, Vermietung und Modernisierung.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Ich prüfe für Sie im Vorfeld genau, welcher Ausweis für Ihr Gebäude gesetzlich zulässig und für Ihre Zwecke am sinnvollsten ist:
Der Gesetzgeber macht hier klare Vorgaben: Sobald Sie ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufen, neu vermieten oder verpachten möchten, ist ein gültiger Energieausweis zwingend erforderlich. Er muss potenziellen Interessenten bereits unaufgefordert bei der Besichtigung vorgelegt werden. Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Ausweisen drohen empfindliche Bußgelder.
Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist – oder wenn Sie in der Zwischenzeit eine umfassende energetische Sanierung an dem Gebäude durchgeführt haben – muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden.
Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger, da der Rechen- und Analyseaufwand deutlich geringer ist als beim Bedarfsausweis. Um Ihnen volle Kostensicherheit zu geben, erhalten Sie von mir nach kurzer Vorabprüfung immer ein transparentes Festpreisangebot.